Beim Kauf gehört der Wasserspender Ihrem Unternehmen; die laufende Betreuung kann über einen Wartungsvertrag ergänzt werden. Bei maxwater umfasst die Miete Wartung und Service. Entscheidend für den Vergleich sind Ihr Bedarf und der vollständige Leistungsumfang.
Worauf kommt es bei der Entscheidung an?
Ein Wasserspender ist eine Entscheidung für den Arbeitsalltag. Neben dem Gerät zählen Installation, Wartung und die Frage, wer sich bei einer Störung kümmert. Deshalb lohnt es sich, Kauf und Miete anhand des gesamten Leistungsumfangs zu vergleichen.
Starten Sie mit Ihrem Bedarf: Wie viele Standorte sollen versorgt werden? Wo wird besonders viel Wasser gezapft? Welche Wasseroptionen möchten Ihre Mitarbeiter nutzen? Die Antworten helfen zuerst bei der Gerätewahl – und anschließend beim passenden Vertragsmodell.
Kauf und Miete im Überblick
| Ihre Frage | Kauf | Miete bei maxwater |
|---|---|---|
| Wem gehört das Gerät? | Ihrem Unternehmen | Nutzung im Rahmen des Mietvertrags |
| Wie wird bezahlt? | Einmaliger Gerätepreis; weitere Leistungen laut Angebot | Keine hohen Anfangskosten für den Gerätekauf; planbare Monatsmiete |
| Wie ist die Wartung geregelt? | Optionaler Wartungsvertrag | Service gemäß Serviceintervall in der monatlichen Miete enthalten |
| Was gilt bei Störungen? | Abhängig von Garantie und vereinbarter Betreuung | Garantie über die Mietdauer und kostenloses Ersatzgerät bei Störung gemäß Vertrag |
Mieten: vier Vorteile für Ihren Betrieb
- Keine hohen Anfangskosten: Sie zahlen keinen vollständigen Gerätekaufpreis zu Beginn und verteilen die Nutzungskosten über die monatliche Miete.
- Laufender Aufwand statt Gerätekauf: Bei echter betrieblicher Miete werden die Mietzahlungen grundsätzlich als laufender Aufwand behandelt. Ein Gerätekauf wird dagegen grundsätzlich im Anlagevermögen erfasst; Ausnahmen können gelten.
- Ersatzgerät inklusive: Bei Störung ist ein kostenloses Ersatzgerät in der Mietvariante integriert.
- Service bereits eingeplant: Der Service gemäß Serviceintervall ist in den monatlichen Mietkosten enthalten.
Die konkrete steuerliche Einordnung hängt vom Vertrag und den für Ihr Unternehmen geltenden Rechnungslegungsvorschriften ab. Eine Miete ist steuerlich nicht automatisch einem Finanzierungskauf gleichzusetzen. Hintergrund zur steuerlichen Zurechnung: WKO ↗
Welche Leistungen, Intervalle und gegebenenfalls einmaligen Kosten vereinbart werden, halten wir im Angebot fest. So bleibt die Monatsrate nicht nur eine Zahl, sondern ein verständliches Leistungspaket.
Diese Punkte gehören in Ihr Angebot
- Installation: Welche Leistungen sind enthalten und welche Vorbereitungen sind erforderlich?
- Laufende Betreuung: Was umfasst die Wartung und wie wird sie organisiert?
- Verbrauchsmaterial: Wie sind Filter und CO₂ geregelt?
- Vertrag: Welche Laufzeit und Konditionen werden vereinbart?
Wir besprechen mit Ihnen beide Möglichkeiten und erstellen ein Angebot für Ihren Standort. Auf unserer Serviceseite erfahren Sie, wie maxwater die laufende Betreuung organisiert.
Leistungsumfang und technische Anforderungen werden für Ihr Gerät und Ihren Vertrag abgestimmt.


